Daten und Mobilität: Blickpunkt Datenschutzbestimmungen

Datenmanagement in der Mobilität ist eine strategische Frage. Die Informationen über die Nutzer ermöglichen ein besseres Verständnis der Verkehrsströme, der Bereiche und Ursachen von Verkehrsrisiken sowie des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer und ermöglichen somit eine Verbesserung des Verkehrs- und Dienstleistungsangebots zur Förderung der Multimodalität. Welche Vorschriften gibt es zum Schutz der Nutzer und ihrer Daten? Ein Blick auf die Vorschriften in Sachen urbane Daten

Datenerhebung und urbane Mobilität: ein wichtiger, aber umstrittener Schritt nach vorn

Datenmanagement in der Mobilität ist eine strategische Frage. Komplette Nutzerinformationen ermöglichen ein besseres Verständnis der Verkehrsströme, der Bereiche und Ursachen von Verkehrsrisiken sowie des Verhaltens der Nutzerund ermöglichen somit eine Verbesserung des Verkehrs- und Dienstleistungsangebots zur Förderung der Multimodalität.

Datenerhebung und urbane Mobilität: ein wesentlicher Schritt nach vorn. Urbane Daten sind daher ein Muss für die Entwicklung von Instrumenten für ein vorausschauendes Verkehrsmanagement und zur Verbesserung der urbanen Mobilität, sind allerdings ebenso umstritten. Verstehen, antizipieren, verbessern, einsetzen, analysieren, Umweltauswirkungen messen, Werte schaffen, die Stadt für alle zugänglich machen… für die Städte steht viel auf dem Spiel. Um diese Art von Algorithmen erstellen zu können, nutzen die eingesetzten Technologien Daten, die, wenn diese nicht mit den auferlegten Datenschutzbestimmungen übereinstimmen, die persönlichen Freiheiten verletzen und als eingriff in die Privatsphäre empfunden werden können, da die Nutzer das Gefühl haben könnten, überwacht, lokalisiert, und verfolgt zu werden…

Smart Cities verfügen für die Datenproduktion über ein leistungsfähiges Netzwerk aus vernetzten Stadtbewohnern, IoT, Geolokalisierung, Breitband und bald auch Hochgeschwindigkeitsbreitband mit 5G u.v.m.. Jenseits der Skepsis mancher Nutzer bewährt sich das Modell: Wenn uns eine einzige App eine Auswahl verschiedener Verkehrsmittel je nach unseren Vorlieben anbieten kann, so ist dies genau jenen erhobenen Daten zu verdanken. Die digitalen Hilfsmittel, die zur Verbesserung des Mobilitätsangebots eingesetzt werden, werfen jedoch die Frage nach der Rolle und dem Schutz des Nutzers und seines Privatlebens auf.

Welches Verhältnis sollte zwischen dem allgemeinen Interesse und dem Risiko des Verlusts persönlicher Freiheiten gefunden werden?

Data mobilité règlementation

Erläuterungen zu DSGVO und Datenschutz

Der Begriff „Daten“ bedeutet „alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen“ und zum Suchen, Erfassen, Speichern, Übermitteln oder Sperren verwendet werden können.

In Europa ist die Erhebung und Verarbeitung von Daten durch die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) streng geregelt. Zur Stärkung der Rechte des Einzelnen wurde diese Verordnung im Jahre 2018 erweitert. Diese Verordnung gilt für alle Unternehmen, Organisationen und Verbände in sämtlichen Phasen der Datenverwaltung. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften sind Sanktionen vorgesehen, die mit bis zu 4% des Unternehmensumsatzes relativ hoch sein können.

Die DSGVO garantiert daher verschiedene Rechte für Einzelpersonen, wie z.B.:

  • Einverständnis: Die Nutzer müssen ihre Zustimmung zur Sammlung und Verarbeitung von Daten geben.
  • Rechte des Einzelnen: Darunter das neu eingeführte Recht auf Zugang des Nutzers zu seinen Nutzerdaten und das Recht auf Vergessenwerden auf Antrag des Nutzers, wobei Unternehmen eine Frist von einem Monat zur Löschung der betreffenden Daten eingeräumt wird, oder das Widerspruchsrecht, das Nutzern das Recht einräumt, der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu widersprechen.
  • Transparenz: Unternehmen sind dazu verpflichtet, genaue Angaben darüber machen, wie ihre Daten erhoben, verwendet, gespeichert usw. werden.
  • Verantwortung: Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen muss nachweisen können, dass die Verordnung eingehalten wird.

Weitere für Unternehmen relevante Details und sämtliche Informationen zur vorschriftsmäßigen Einhaltung der DSGVO sind auf der Website der französischen Datenschutzbehörde CNIL mit den einhergehend umzusetzenden und zu beachtenden Schritten jederzeit abrufbar.

Mobilität und Regulierung: Schutz- und Nutzungsmöglichkeiten

Zum Zeitpunkt der Datenerhebung sollte das Unternehmen überprüfen, ob diese mit den Grundsätzen der gesetzlichen Bestimmungen, der Zustimmung der Nutzer sowie dem berechtigten Interesse des Unternehmens vereinbar ist. Das Unternehmen darf ausschließlich Daten erheben, die einem bestimmten Zweck dienen (Prinzip der Datenminimierung).

Die EU-Verordnung Nr. 2017/1926 vom 31. Mai 2017 verpflichtet jeden Mitgliedsstaat zur Einrichtung eines zentralen nationalen Zugangspunktes (PAN) bezüglich der Daten des gesamten nationalen Mobilitätsangebots. Dieser muss über sämtliche Mobilitätsdaten verfügen, die erforderlich sind, um Reisende mit Informationen über das betreffende Gebiet zu versorgen. Das Mobilitätsorientierungsgesetz (LOM) bezeichnet die lokalen Behörden als für die Bereitstellung dieser Daten auf transport.data.gouv.fr verantwortlich und benennt die jeweilige bei Streitigkeiten zuständige Verkehrsregulierungsbehörde. Mobilitätsorganisatoren, Verkehrsunternehmen und Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen haben die für die Nutzerinformation erforderlichen Daten ihrer Dienste und Netze im selben NAP zur Verfügung zu stellen.

Mobilité protection donnée

Vernetzte Fahrzeuge, die auf dem Markt immer mehr an Bedeutung gewinnen, verfügen über ein bordeigenes System, mit dem sie Daten über Fahrzeug, Fahrten und Nutzer sammeln und verarbeiten können. Diese Daten werden für Dienstleistungen wie Assistenz, Reparatur und Wartung, Flottenmanagement usw. verwendet. Da einige Fahrzeughersteller diese Systeme bereits implementiert haben, gilt gegenüber anderen Herstellern das Prinzip der Nichtdiskriminierung. Überdies muss bei der Übermittlung von Daten eine Anonymisierung der Daten vorgenommen werden, die die Achtung der individuellen Freiheiten gewährleistet. In einigen Fällen dürfen die Daten jedoch zur Möglichkeit der Identifizierung einer Person, z.B. bei der Erkennung von Unfällen, wenn das Fahrzeug Informationen an die Rettungsdienste überträgt, beitragen. In diesem Fall sieht das LOM eine Ausnahme bei der Anonymisierung der erhobenen Daten vor.

Personenbezogene Daten bei Velco

Velco bietet vernetzte Lösungen, die auf der Erfassung und der Analyse von Fahrzeug-, Fahrten- und Nutzerdaten basieren. Von der Datenerhebung bis zur ebenfalls geschützten Speicherung kommen alle Elemente der DSGVO und des LOM zur Anwendung.

In der Datenschutzerklärung werden die erhobenen Daten und ihr Zweck transparent aufgeführt: Welche Daten? Und wie!? Warum? Wo? Von wem? Für wie lange? Um ein mögliches Abgleichen der Daten zum Erhalt sämtlicher Fahrzeug-, Fahrt- und Identitätsdaten desselben Nutzers zu vermeiden, werden diese anonymisiert und auf verschiedenen Servern getrennt voneinander gespeichert.

Bei den von Velco gesammelten Daten handelt es sich um Daten wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum und, insofern der Nutzer ein Konto anlegt, die E-Mail-Adresse. Weitere Daten wie Telefonnummer oder Postanschrift werden ausschließlich bei freiwilliger Angabe durch den Nutzer gespeichert. Über die Wink Bar-App hat das Unternehmen Zugriff auf die Daten des vernetzten Fahrzeugs. Velco erhebt diese Daten, um die vertraglichen Beziehungen mit seinen Kunden zu verwalten, mit Ihnen über Ihr Konto zu kommunizieren und Ihnen ggf. für die App relevante Informationen zukommen zu lassen.

Intelligente Mobilität dank Datenerhebung

Auch wenn viele Befürchtungen von Nutzern durchaus berechtigt sind, wurden sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene etliche solide Datenschutzbestimmungen implementiert. Um zur intelligenten Weiterentwicklung des Mobilitätsangebots beizutragen, müssen alle Betreiber, Hersteller und Anbieter von damit in Verbindung stehenden Produkten und Dienstleistungen die geltenden Bestimmungen zur Datenverarbeitung anwenden und einhalten.

Das individuelle Einverständnis, an Trenderkennung oder präzisen Unfalldaten mitzuwirken, erscheint im Vergleich zu den Vorteilen, die alle Nutzer daraus für ihre täglichen Fahrten ziehen können, eher als ein geringes Zugeständnis.

Solange sich die Mobilitätsakteure an diese Verordnung halten, wird sich die Datenerhebung als kollektiver Fortschritt für Nutzer, öffentliche Einrichtungen und Fachleute des Sektors erweisen. Der Wandel der Städte hin zu einer umweltfreundlicheren, multimodalen, sicheren und integrativen Mobilität kann nicht ohne die umfassende Nutzung urbaner Daten erreicht werden.